Das Landgericht Mainz hat der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit
Urteil vom 14. Oktober 2011 (12 HK O 41/11)
in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DIG – Deutsche Internetinkasso GmbH
verboten,
Kreditinstitute, bei denen die Verfügungsklägerin und Antragstellerin ein Girokonto unterhält, dazu aufzufordern, dieses Girokonto zu kündigen und/oder zu sperren.
Das Urteil wurde heute verkündet und liegt nur in Form von 3 Seiten per Telefax durch das Gericht vor.
Sobald das Musterurteil in Gänze vorliegt, wird es hier veröffentlicht.
Ich werde nun mit diesem Musterurteil zu dieser Thematik eine Abmahnflut gegen Verbraucherzentralen und Netzindianer lostreten lassen.
Michael Burat, 14. Oktober 2011
