Die Internetseite verbraucherschutz.tv behauptet heute wörtlich:

Es wurde noch niemand, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, von der Abofalle verklagt oder von einem Gericht verurteilt. Das ist alles, was es zum Thema Deutsche Zentral Inkasso, my-downloads.de, webtains GmbH oder Icontent oder wie die sonst alle heißen zu empfehlen gibt.

Hierbei handelt sich um eine wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung; also um eine Lüge.

Tatsächlich wurden hunderte Mahnbescheide gegen säumige Zahler von allen vorgenannten Firmen erwirkt. Schuldner die widersprochen haben wurden auch verklagt; unzählige Gerichtsverfahren laufen.

Hier der Nachweis:

Beispielurteil 1                     Beispielurteil 2

 

Wenn ein Vollstreckungsbescheid aufrecht erhalten bleibt, muss ein Mahnbescheid vorausgegangen sein. Der Kunde hat Widerspruch/Einspruch eingelegt und anschließend wurde das Klageverfahren durchgeführt. Nur in diesen Fällen kann im Urteilstenor stehen, dass ein Vollstreckungsbescheid aufrecht erhalten bleibe.

verbraucherschuzt.tv lügt also. q.e.d.

Was ist der Zweck solcher Falschbehauptungen? Erinnert mich irgendwie an Muammar, der immer behauptet, die Demonstrationen in seinem Land seien zu seinen Gunsten.

oder an

“Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten”

 

Michael Burat, 10. August 2011